Am Dienstag, den 8. Oktober, findet die zweite Online-Info-Veranstaltung des MLR zusammen mit dem Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) beim LGL für die Halterinnen und Halter von Mastschweinen zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in Baden-Württemberg und zur Registrierung der Mastschweinehalter statt.
Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde im August 2023 von der Bundesregierung verabschiedet. Die Behörden die Länder, die betroffenen Schweinehalter und die Fleischwirtschaft haben nun die Aufgabe diese gesetzlichen Regelungen umzusetzen. Der erste Schritt war die Frage der Klärung von Zuständigkeiten und der Regelungen zum Verfahren.
Für alle Beteiligten stellen sich dabei eine Reihe von Fragen, die erst nach und nach geklärt werden können. Der Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Stellen hierzu ist noch immer nicht abgeschlossen, da das Gesetz in vielen Punkten Auslegungsbedarf hat.
Dennoch gilt es in BW wie auch in den anderen Ländern den Tierhaltern möglichst klare Hilfestellungen an die Hand zu geben, damit der Prozess der Meldung und Vergabe von Kennnummern mit möglichst wenig Aufwand und mit möglichst wenigen Rückfragen erledigt werden kann. Auch wenn die gesetzliche Frist zur Meldung für Schweinemäster bereits zum 1. August 2024 abgelaufen ist, werden alle Länder den Tierhalter deutlich mehr Zeit zur Verfügung stellen um die Meldung und Vorlage von ggf. erforderlichen Nachweisen durchzuführen. Die Pflicht zur Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch für den Handel beginnt am 1. August 2025.
Hierzu bietet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucher (MLR) zusammen mit dem Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) beim Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung eine Online-Informationsveranstaltungen für Schweinehalter in Ergänzung zu den Information auf der Homepage des LKL (Tierhaltungskennzeichnung (lgl-bw.de)) an.
Robert Römer als Geschäftsführung der Initiative Tierwohl (ITW) hat sich bereit erklärt bei der Veranstaltung darzustellen, wie die Systeme der Wirtschaft zur Tierwohlkennzeichnung bei dem Verfahren nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genutzt werden können
Vorträge:
- Dr. Edwin Ernst (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz):
Einführung, Allgemeines zur Umsetzung in BW - Robert Römer (Geschäftsführer ITW):
Unterstützung privater Zertifizierungssysteme für das TierHaltKennzG - Dr. Linda Koiou (Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit beim LGL):
Konkrete Hinweise zur Umsetzung in BW
Im Anschluss an die Vorträge steht noch Zeit für Fragen zur Verfügung.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über diesen Link: https://single-choice.de/esav/sl/1d82tbmY6UzX
Die gleichzeitige Anmeldung von bis zu 3 Personen ist möglich.
Die Veranstaltung findet per WebEx statt.
Anmeldeschluss: 02. Oktober 2024