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Informationen zur Düngung - Nitratgebiete nach § 13 DüV ("rote Gebiete")

Mit §13 der Düngeverordnung (DüV) wurden die Landesregierungen verpflichtet, in Gebieten mit hoher Nährstoffbelastung ("rote Gebiete") per Rechtsverordnung mindestens drei zusätzliche Anforderungen bei der Düngung festzulegen.
Im Gegenzug können Betriebe in wenig belasteten Gebieten ("grüne Gebiete", d.h. alle Flächen außerhalb der roten Gebiete) Vereinfachungen erhalten.
Die entsprechende Landesverordnung für Baden-Württemberg gilt seit 30. Juni 2019 (VODüVGebiete - Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen).

Folgend möchten wir Sie kurz informieren, wer bzw. welche Gebiete von den Regelungen betroffen sind und welche zusätzlichen Anforderungen zur Düngung in "roten Gebieten" einzuhalten sind.

Betroffene "Rote Gebiete":

Dazu zählen Flächen im Gebiet gefährdeter Grundwasserkörper (gGWK). Im Kreis Karlsruhe gibt es zwei gefährdete Grundwasserkörper, den gGWK 16.3 Hockenheim-Walldorf-Wiesloch und den gGWK 16.4 Bruchsal.

Damit sind Flächen in folgenden Gemeinden betroffen:
gGWK 16.3 Hockenheim-Walldorf-Wiesloch: Bad Schönborn, Oberhausen-Rheinhausen, Kronau, Waghäusel
gGWK 16.4 Bruchsal: Karlsdorf-Neuthard, Bruchsal, Stutensee, Dettenheim, Philippsburg, Gondelsheim, Walzbachtal, Linkenheim-Hochstetten, Weingarten, Graben-Neudorf

Außerdem betroffen sind Flächen in den Wasserschutzsanierungsgebieten Weingarten-Jöhlingen, Kronau, Zaisenhausen und Kürnbach.

Eine digitale Karte mit den Gebietsabgrenzungen finden sie unter: https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/41969/index.html
oder in der PDF-Datei
Karte rote Gebiete Landkreis Karlsruhe.

Alternativ wird auch in FIONA die Kulisse "Nitratgebiete nach § 13 DüV" angezeigt.
Öffnen Sie dafür rechts oben das Menü. Es öffnet sich die Ansicht Karten, unter der Sie in Gebietskulissen im unteren Bereich die "Kulisse Nitratgebiete nach §13 DüV" finden. Setzen Sie bitte einen Haken zur Aktivierung der Kulisse. Bitte beachten Sie, dass die Darstellung erst ab einem bestimmten Maßstab sichtbar wird. Dafür muss unten links neben der Koordinatenanzeige mindestens "500 m" stehen. Betroffene Flurstücke werden rot hinterlegt angezeigt.


Sie bewirtschaften Flächen im "Roten Gebiet"?

Folgende Anforderungen sind einzuhalten:

  • Analyse von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen vor der Aufbringung auf die Flächen, mind. einmal jährlich, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die benötigte Düngemenge genauer ermitteln zu können.
  • Bodenproben: jährliche Ermittlung der Nmin Gehalte je Ackerschlag/ Bewirtschaftungseinheit (ausgenommen mehrschnittiger Feldfutterbau), als Grundlage für eine möglichst genaue Düngebedarfsermittlung.
  • verschärfte Vorgaben bzgl. der Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs. Zusätzlich wurde der Kontrollwert zur Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleichs für Stickstoff um 10 kg N/ha und Jahr abgesenkt mit dem Ziel, die betrieblichen Stickstoffüberschüsse zu reduzieren. Der Kontrollwert (betrieblicher Überschuss) für Stickstoff darf damit jährlich 50kg N/ha (ab 2021 40kg N/ha) nicht überschreiten.

Vereinfachungen für Betriebe in den „grünen Gebieten“:

  • Verringerte Gülle-Mindestlagerkapazität für rinderhaltende Betriebe mit ausreichend Grünland von 9 auf 6 Monate.
  • vereinfachte Vorgaben bzgl. der Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs.


Detailinformationen finden Sie unter www.duengung-bw.de > Informationen.

Hier werden in Kürze Informationen und neue Entscheidungsbäume zur Erstellung von Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlung in roten und grünen Gebieten eingestellt, sowie ein Merkblatt zu VODüVGebiete („rote Gebiete“).

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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