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Zwischenprüfung (Gärtner/in)

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vom Landratsamt Karlsruhe, Landwirtschaftsamt eine Zwischenprüfung durchgeführt.

Die Zwischenprüfung findet bei dreijähriger Ausbildungsdauer nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt; bei zweijähriger Ausbildung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres. Eine Ausnahme bilden die Fachrichtungen: Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Staudengärtnerei und Obstbau – hier finden die Zwischenprüfungen unabhängig von der Ausbildungsdauer im Herbst des zweiten Ausbildungsjahres statt.

Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen:

  • schriftliche Zwischenprüfung
  • praktische Zwischenprüfung.

Die schriftliche Zwischenprüfung findet in der Regel am ersten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober in der Berufsschule statt. Die schriftliche Prüfung wird von den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gestellt und wird in der Berufsschule durchgeführt.

Die praktische Zwischenprüfung findet nach der schriftlichen Prüfung in den Monaten März/April und Oktober/November statt. In der Regel wird die praktische Zwischenprüfung in unterschiedlichen Betrieben veranstaltet.

Ein Anmeldeformular zur Zwischenprüfung erhalten Sie hier.

NEU VIDEOS (mp4-Dateien):


Videos zur Zwischenprüfung der Gartenbaufachwerker

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