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Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI)


Ziel:

Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) sollen Anreize für die projektbezogene Zusammenarbeit von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft geschaffen werden. Insbesondere soll ein Brückenschlag zwischen Praxis und Forschung erreicht werden.

In Projekten sollen innovative Lösungen für praktische land- und forstwirtschaftliche Fragen- und Problemstellungen gefunden werden. Der Fokus richtet sich dabei auf aktuelle Herausforderungen wie zum Beispiel:

  • den Schutz begrenzter Ressourcen, z.B. Boden und Wasser;
  • die Auswirkungen des Klimawandels und die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an den Klimawandel;
  • die Ernährungssicherheit und
  • im Besonderen auf den gesamten Bereich der Produktion tierischer Lebensmittel und die Herausforderung, diese am Tierwohl auszurichten.

Mit der Förderung soll ein wesentlicher Beitrag zur wirtschaftlichen Stärkung, zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit im Agrarbereich geleistet werden.

Mittelherkunft

EU, Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger

Operationelle Gruppen (siehe Abbildung) gemäß Artikel 56 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 mit Sitz in Baden-Württemberg soweit sie rechtsfähig sind. Mindestvoraussetzung ist das Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung.

  • Die Operationelle Gruppe muss mindestens zwei Akteurinnen oder Akteure umfassen. Akteurinnen und Akteure einer Operationellen Gruppe können insbesondere sein:
    • Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues und der Forstwirtschaft;
    • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues und der Forstwirtschaft;
    • Beratungsunternehmen und -organisationen;
    • Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen;
    • Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie
    • öffentlichen Einrichtungen.
Abbildung: Aufbau einer Operationellen Gruppe
Die Abbildung zeigt auf, wie Operationelle Gruppen sich zusammensetzen und aufgebaut sind.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden Operationelle Gruppen und ihr jeweiliges Projekt mit Potential für Innovation, insbesondere die Entwicklung von neuen Prozessen, Produkten, Technologien, Methoden und Dienstleistungen. Das Projekt einer Operationelle Gruppe kann eine Ideen-, Konzept-, Entwicklungs- und Testphase (Pilotphase) umfassen.

Förderfähig sind:

  • Laufende Kosten der Zusammenarbeit, z.B. Kosten für eine Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator, allgemeine Betriebskosten als Pauschale, Reisekosten der an der Operationellen Gruppe beteiligten Akteurinnen und Akteure;
  • Direktkosten des Projektes, z.B. Personalkosten, allgemeine Sachausgaben wie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Übersetzungskosten, Sachleistungen bei den beteiligten land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen wie die Bereitstellung von betrieblichen Anlagen, Tieren und Flächen, Aufwendungen für projektbezogene Aufträge an Dritte, Kosten für das Leasing von Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Vorrichtungen und Instrumenten, Investitionen für projektbezogene Anschaffungen (in Ausnahmefällen in bauliche Anlagen);
  • projektbegleitende Studien.

Förderausschluss

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Maßnahmen, die aus Mitteln des EGFL finanziert werden;
  • bestehende Cluster und Netzwerke, die in der Cluster Datenbank Baden-Württemberg eingetragen sind;
  • Grundlagenforschung und alleinstehende Forschungsvorhaben;
  • Umsatzsteuer, Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen und Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände, Beiträge zu gesetzlich nicht vorgeschriebenen Versicherungen, Zuführungen zu Rücklagen, nicht-kassenwirksamen Aufwendungen und Kosten (Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen etc.), Entgelte, soweit sie den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder und die für das Land maßgeblichen sonstigen Tarifverträge übersteigen.

Fördervoraussetzungen

  • Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren;
  • Innovatives Potential und hinreichende Konkretisierung des Projektes zur Antragstellung;
  • Vorliegen eines Geschäftsplans
  • Einstufung des Projektes als zu förderndes Projekt durch Beschluss des EIP-Auswahlgremiums  beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)

Förderung

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Form von Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Ausrichtung des Projektes:

Projekte

gemäß Anhang I AEUV*

Projekte

Nicht Anhang I AEUV *

Forstprojekte

100 % Laufende Kosten der Zusammenarbeit (Projektkoordinator/in, Reisekosten der Akteurinnen/ Akteure der Operationellen Gruppe) 50 % Laufende Kosten der Zusammenarbeit (Projektkoordinator/in, Reisekosten der Akteurinnen/ Akteure der Operationellen Gruppe) 100 % Laufende Kosten der Zusammenarbeit (Projektkoordinator/in, Reisekosten der Akteurinnen/ Akteure der Operationellen Gruppe)
15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben für einen Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator als Pauschale für allgemeine Betriebskosten 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben für einen Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator als Pauschale für allgemeine Betriebskosten 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben für einen Projektkoordinatorin oder einen Projektkoordinator als Pauschale für allgemeine Betriebskosten
100 % Direktkosten der Projekte ohne Investitionen 50 % Direktkosten der Projekte ohne Investitionen 100 % Direktkosten der Projekte ohne Investitionen
60 % für Investitionen 10 % für Investitionen 40 % für Investitionen
100 % projektbegleitende Studien 50 % projektbegleitende Studien 100 Prozent projektbegleitende Studien

* AEUV: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zusatzhinweise

Die Operationelle Gruppe muss die Ergebnisse des Projektes über das EIP-Netzwerk veröffentlichen.

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, sowie Art und Höhe der Förderung ist der Verwaltungsvorschrift (VwV) "Zusammenarbeit" zu entnehmen.

Gliederung des Förderverfahrens

Das Förderverfahren gliedert sich in zwei Stufen:

1. Aufruf und Auswahlverfahren (Stufe 1)

Die Einreichung von Projekten ist erst nach Aufruf durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) möglich. In der ersten Stufe müssen eine formgebundene Projektbeschreibung und eine Kooperationsvereinbarung gemäß Nr. 2.1.3.3 der VwV Zusammenarbeit (im Entwurf) beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht werden. Die Projekte werden nach Auswahlkriterien nach Artikel 49 der Verordnung (EU) 1305/2013 ausgewählt. Die Auswahlkriterien werden mit dem Aufruf bekannt gegeben. Die Einstufung als zu förderndes Projekt erfolgt durch das EIP-Auswahlgremium am Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).

2. Einreichung ergänzender Antragsunterlagen und Bewilligung

Nach Beschluss des EIP-Auswahlgremiums werden die potentiellen Operationellen Gruppen zur Einreichung ergänzender Antragsunterlagen (Antragsformular, Geschäftsplan) beim Regierungspräsidium aufgefordert.



Stand: 01/2019

Aktuelles

Beratung, Antragsverfahren und Information

EIP-Desk

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Frau Katja Beutel
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Telefon: (0711) 126-2434
E-Mail: eip-agri@mlr.bwl.de
Regierungspräsidium Stuttgart (Bewilligungsstelle)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Tel.: 0711/904-0
E-Mail: Abteilung3@rps.bwl.de



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