Die diesjährige Dürre hat in großen Teilen Baden-Württembergs zu Futtermangel in Futterbaubetrieben geführt.
Das Hilfsprogramm ‚Futtermittelhilfe 2026‘ unterstützt besonders betroffene Betriebe.
Mehrkosten für notwendige, dürrebedingte Zukäufe von Grobfutter für Raufutterfresser einschließlich der
Transportkosten sollen teilweise ausgeglichen werden.
Weitere Informationen können sie der Pressemitteilung und den Internetseiten zum Thema Futtermittelhilfe des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) entnehmen:
Die Antragsunterlagen stehen ab 19. Oktober unter dem Link im Förderwegweiser Antragsinformationen und Antragsunterlagen Futtermittelhilfe zur Verfügung.
Antragstellung:
Anträge können im Zeitraum von 19. Oktober bis 30. November 2026 gestellt werden. Zuständig ist jeweils
die Untere Landwirtschaftsbehörde.
Für Betriebe aus dem Kreis Karlsruhe sind die Anträge beim Landratsamt Karlsruhe, Landwirtschaftsamt, zu stellen, elektronisch an
folgende Mailadresse:
landwirtschaftsamt@landratsamt-karlsruhe.de
Weitere Kontaktdaten:
Postanschrift:
Landratsamt Karlsruhe
Landwirtschaftsamt
Kriegsstraße 100
76133 Karlsruhe
Besucheradresse:
Am Viehmarkt 1
76646 Bruchsal