Ausnahmeregelung für FAKT II E1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“
Bei einer Nutzung der E1.2-Flächen zum Futteranbau kann statt einer speziellen Begrünungsmischung eine Futtermischung ausgesät und der Aufwuchs zu Futterzwecken verwendet werden. Auch eine Abgabe des Aufwuchses der ersatzweise angesäten Futterzwischenfrüchte an Dritte ist möglich.
Die betroffenen E1.2-Flächen sind bis spätestens 30. September 2026 für die FAKT II-Maßnahme E1.2 abzumelden. Eine Zahlung für die abgemeldeten Begrünungsflächen kann für das Jahr 2026 nicht gewährt werden. Der Verpflichtungsumfang bleibt für die Folgejahre allerdings bestehen.
Die Abmeldung der Flächen erfolgt durch die antragstellende Person in FIONA, indem der FAKT II-Code 41 auf den betreffenden Flächen entfernt wird und der FIONA-Antrag erneut elektronisch eingereicht wird.
Eine Anzeige der Nutzung der Ausnahmeregelung ist nur für solche Betriebe erforderlich, deren Begrünungsfläche um mehr als 20 Prozent des bestehenden E1.2-Verpflichtungsumfangs reduziert wird. Die Abmeldung der Flächen in FIONA ist jedoch immer erforderlich!
Die Mitteilung an das Landwirtschaftsamt ist schriftlich per Mail an Frau Wallisch zu richten:
Mailadresse: Maja.Wallisch@landratsamt-karlsruhe.de