Der Biber unterstützt in vielerlei Hinsicht, sei es beim Hochwasserschutz, beim Rückhalt von Wasser in der Landschaft oder bei der Biotopentwicklung – die sonst viel Geld kosten würde. Die Biberpopulation in Baden-Württemberg ist zwischenzeitlich auf rund 12.400 Tiere angewachsen, nachdem der Biber im 19. Jahrhundert in Baden-Württemberg durch den Menschen ausgerottet wurde. Heute hat er wieder eine stabile Population erreicht. Das kommt Natur und Mensch zugute: Durch die Bautätigkeiten des Bibers entstehen vielfach naturnahe Gewässer. So schafft der Biber neue Lebensräume, von den zahlreiche andere Arten profitieren. Für diese Renaturierungen müssen keine Steuergelder ausgegeben werden.
Schäden und Verunreinigungen möglich
Aufgrund der teilweise aber hohen Population, gibt es auch Konflikte. Bei Verkehrsanlagen entstehen schnell Schäden und Überflutungen können Unfälle verursachen. Trinkwasserbrunnen können verunreinigt, Kläranalgen in ihrer Leistung beeinträchtigt, Dämme in ihrer Standsicherheit gefährdet werden. Auch Schäden in der Landwirtschaft durch Überstauungen können empfindliche Verluste für betroffene Landwirte bedeuten.
Für Fälle, in denen Flächen trotz der Umsetzung von Managementmaßnahmen weiterhin durch die Aktivitäten des Bibers beeinflusst werden oder diese nicht gewünscht sind, besteht für Betroffene die Möglichkeit, eine Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie zu beantragen. Die dadurch geförderte Extensivierung der Landnutzung kann den Druck aus der Fläche nehmen und so Konflikte entschärfen. Auch besteht die Option, dass das Land solche Flächen erwirbt oder ein Flächentausch stattfindet.
Fördermaßnahmen
Die Erhöhung der Akzeptanz des Bibers mit Maßnahmen, die die Vereinbarkeit der Biberpräsenz mit den menschlichen
Ansprüchen an die Funktionalität des jeweiligen Lebensraums verbessern, ist erklärtes Förderziel. Durch die
Förderung von Präventionsmaßnahmen können in vielen Fällen Konflikte bzw. Schäden vermieden oder begrenzt
werden. Soweit Überflutungen aus Artenschutzgründen durch die Betroffenen hinzunehmen sind, kann über eine Förderung
der wirtschaftliche Schaden abgemildert oder ganz kompensiert werden.
Förderfähig sind im Einzelfall auch solche Maßnahmen, die die Nutzung des Lebensraums durch den Biber einschränken, wie
beispielsweise Ufersicherungsmaßnahmen, solange sie keine artenschutzrechtliche Ausnahme erfordern.
Weitere Informationen:
Allgemeine Informationen zum Biber
Pressemitteilung des MLR vom 20.01.2026: Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen