Datum: 20.12.2013
Das BMELV hat die Länder jetzt offiziell unterrichtet, dass die EU Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie eröffnet hat und dass die derzeitige Derogationsregelung im Jahr 2014 nicht mehr anwendbar ist.
Nach Auffassung der EU-Kommission reichen die Vorgaben der bestehenden Düngeverordnung nicht aus, um in Deutschland die Ziele der EG- Nitratrichtlinie hinsichtlich der geforderten Gewässerqualität zu erreichen.
Es wird daher noch einmal um Beachtung des Schreibens vom 11.11.2013, dessen Inhalt unverändert gilt, gebeten. Eine aktuelle Pressemitteilung ist beigefügt.