Der Verschlechterung von FFH-Wiesen vorbeugen…
Im Infoblatt Natura 2000 erhalten Sie Empfehlungen zur Bewirtschaftungsweise von Fauna-Flora-Habitat-Wiesen (kurz: FFH-Wiesen), deren Einhaltung einer Verschlechterung des floristischen Zustandes entgegenwirkt. Das Verschlechterungsverbot für FFH-Lebensräume ist bindend nach §33 Bundesnaturschutzgesetz.
Kommt es im Laufe der Bewirtschaftung zu einer Artenverarmung und lückigen Beständen, kann unter anderem Nährstoffmangel
ein Grund dafür sein. Ist der Bestand durch zu starke Ausmagerung des Bodens lückig geworden, kann eine moderate Gabe eines
N-haltigen Düngers angebracht sein. Empfohlen werden langsam wirkende Dünger, wie Festmist (Herbstausbringung, max. 100 dt/ha)
oder Gülle (bis 20 m³/ha, verdünnt, 5% Trockensubstanz) je nach Grünlandtyp alle 2 bis 3 Jahre und nicht zum ersten
Aufwuchs (siehe Infoblatt Natura 2000). Zum Ausschluss eines PK-Mangels auf der jeweiligen Wiese empfehlen wir vor einer
N-Düngung eine Bodengrundnährstoffuntersuchung. Insbesondere zum Erhalt von Kräutern und Leguminosen kann eine mineralische
PK-Düngung bis zu 35 kg P2O5/ha und bis zu 120 kg K2O/ha förderlich sein. Diese Maßnahmen können einer Verschlechterung
des Bestandes entgegenwirken.
Nicht tierhaltenden Betrieben ohne Zugang zu den o.g. Wirtschaftsdüngern empfehlen wir die Rücksprache mit dem zuständigen
Landwirtschaftsamt zur Planung weiterer Maßnahmen.