Einzelne heimische Rabenvogelarten können in Einzelfällen immer wieder Konflikte z. B. mit Landnutzenden verursachen. In Baden-Württemberg haben die beteiligten Akteure aus beispielsweise dem Naturschutz, der Jagd und der Landwirtschaft landesweit wie auch lokal in der Regel geeignete Managementmaßnahmen und Lösungen entwickelt, um mögliche Konflikte zu minimieren und ein konfliktarmes Miteinander von Mensch und Tier zu ermöglichen.
Dennoch können insbesondere Saatkrähen in bestimmten Regionen des Landes zeitlich begrenzt Schäden in
der Landwirtschaft verursachen, vor allem an auflaufenden Saaten (insbesondere Mais), aber auch an gepflanztem Gemüse sowie an
Silageballen oder Fahrsiloanlagen.
Häufig sind die Schäden lokal, können aus wirtschaftlicher Sicht für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb jedoch
sehr bedeutsam sein und bis hin zu einem Ausweichen auf andere Kulturen mit geringeren Deckungsbeiträgen führen.
Um Konflikte mit Saatkrähen zu vermeiden, kommen Präventiv- und Vergrämungsmaßnahmen eine besondere
Bedeutung zu.
Aktuelle Handlungsleitfäden und Ergebnisse aus Modellprojekten
- Erster Handlungsleitfaden Saatkrähe Rheinland-Pfalz
- Zwischenberichte des bayerischen Modellprojekts zum Management von Saatkrähen
Nach den zum Teil erheblichen Krähenschäden in landwirtschaftlichen Kulturen im vergangenen Jahr haben wir Ihnen einen Antrag auf Vergrämungsabschuss von Rabenkrähen / Saatkrähen oder Wildtauben und einen Infobrief eingestellt.
Bei der Antragstellung ist zu unterscheiden, ob es sich um Saatkrähen oder Rabenkrähen handelt, da sich die Ansprechpartner für die Schadensmeldung unterscheiden.
Bei Rabenkrähen ist für den Stadtkreis Karlsruhe die Jagdbehörde und für den Landkreis das Veterinäramt zuständig.
Bei der Saatkrähe für den Stadtkreis Karlsruhe die Naturschutzbehörde der Stadt und für den Landkreis der Naturschutz des Landratsamtes.
Die Unterscheidungsmerkmale der Krähen sind in der unten stehenden Infotafel der Ansprechpartner benannt.
Bei vollständigem Unterlageneingang liegt die Bearbeitungsgebühr bei ca. 60 Euro. Bei unvollständigem Eingang erfolgt die Berechnung nach Aufwand.