Tierhaltung
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Herbst 2024
Was ist ASP?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen. Für den Menschen
ist sie ungefährlich. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit nicht möglich.
In Südhessen sind aktuell mehrere Wildschweine auf das Virus positiv getestet. Auch in zwei Schweinebeständen wurde das Virus
zwischenzeitlich nachgewiesen - die Schweine der betroffenen Betriebe gekeult.
Das Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest nach Baden-Württemberg ist nach wie vor hoch. Daher ist es jetzt dringend erforderlich, die vorbeugenden Maßnahmen im Land zu verstärken. Hierzu gehören vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben – in schweinehaltenden Betrieben insbesondere auch, dass keine Speiseabfälle an Schweine verfüttert werden, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchgeführt werden, der Zugang für betriebsfremde Personen beschränkt, in den Ställen Schutzkleidung getragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher gelagert wird.
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bietet eine kostenfreie Biosicherheitsberatung für geflügel- und schweinehaltende Betriebe an. Sprechen Sie einfach den jeweiligen Tierarzt Ihres Tiergesundheitsdienstes an. Zu finden sind die Kontaktdaten auf der Internetseite https://www.tsk-bw.de
Flankiert werden die Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerinnen und Jäger, die in ihren Waldflächen jetzt besonders auf verendete Wildschweine achten und dieses Fallwild auf das Virus testen lassen.
Welche Auswirkungen hat ein ASP-Ausbruch?
Neben den Auswirkungen auf die Schweinehaltung kann ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen auch Auswirkungen auf die Pflanzenproduktion und die Verwendung von Ernteprodukten haben. Wird die ASP bei einem Wildschwein festgestellt, legt die zuständige Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) um den Fund- oder Erlegeort bzw. die Abschussstelle des Wildschweins Restriktionszonen fest. Je nach Seuchenlage kann sie zusätzlich ein Kerngebiet einrichten. Die Größe dieser Gebiete hängt von Umfang, Dauer und Region des Seuchengeschehens ab und beträgt in der Regel ca. 3 km Radius (Kerngebiet) bzw. 15 km Radius (infizierte Zone).
Die zuständige Behörde kann zudem für die infizierten Zone folgende Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen anordnen, die alle Betriebe betreffen können:
- Beschränkung oder Verbot der Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen für längstens 6 Monate, wobei wiederholte Anordnungen hintereinander möglich sind;
- Anlegen von Jagdschneisen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Brachflächen.
Zusätzlich zu den Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im gefährdeten Gebiet können für das Kerngebiet folgende ergänzende Maßnahmen durch die zuständige Behörde angeordnet werden:
- Beschränkung oder Verbot des Fahrzeugverkehrs aus dem oder im Kerngebiet, sowie
Beschränkung oder Verbot des Personenverkehrs im Kerngebiet; - Maßnahmen zur Absperrung des gesamten oder eines Teils des Kerngebiets einschließlich Errichtung einer Umzäunung.
Was kann ich vorbeugend tun?
Auch Sie können durch vorbeugende Maßnahmen das Risiko einer Ausbreitung der ASP verringern. Denn die Afrikanische
Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen
werden. Lassen Sie daher bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Arbeiten oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen
Sie Speisereste ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie
wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorgt werden können. Werfen Sie die
Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft.
Arbeitskräfte aus Polen, Litauen, Lettland, Estland, der Tschechischen Republik und Rumänien sind ebenfalls darauf hinzuweisen,
dass sie keine Lebensmittel tierischen Ursprungs, die den ASP-Erreger enthalten können (Rohwursterzeugnisse wie Salami, roher
Schinken, rohes Fleisch – auch tiefgekühlt) aus ihren Heimatländern mitbringen sollen.
Weiterführende Informationen zum Thema ASP:
Landratsamt Karlsruhe, Veterinäramt, Afrikanische Schweinepest
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
(MLR):
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutztiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikanischeschweinepest
Friedrich Löffler-Institut (FLI):
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest
Untersuchungen Gülle:
Ergebnisse der Grundfutteruntersuchungen im Landkreis Karlsruhe:
Betrachtungen zur Qualitätsverbesserung von Heu, Vortrag Hr. Wagner (LTZ Augstenberg) (pdf Dokument)
Grundfutteruntersuchung
Pferdeheu 1996-2010 (pdf Dokument)
Grundfutteruntersuchung
Heu 1996-2010 (pdf Dokument)
Grundfutteruntersuchung
Silage 1996-2010 (pdf Dokument)
Es besteht die Möglichkeit über das Landwirtschaftamt Proben zur Analyse einzureichen, deren Untersuchung dann unter Umständen für den landwirtschaftlichen Betrieb kostenfrei ist. Bitte laden Sie sich das jeweilige, unten stehende Untersuchungsformular herunter und kontaktieren Sie bitte bei Bedarf das Landwirtschaftsamt.
übergebietliche Beratung Tierhaltung außerhalb des Landwirtschaftsamtes
Imkerei:
Fachberatung für Imkerei im Regierungsbezirk Karlsruhe:
Leon Reinhold
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 33
Schlossplatz 4 - 6, 76131 Karlsruhe
Geflügelhaltung:
Spezialberatung Geflügelhaltung: übergebietliche Zuständigkeit für die Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe
Annemone Ackermann
Regierungspräsidium Freiburg
Bertoldstrasse 43
79098 Freiburg i. Br.