





Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktisch / mündlichen Teil.
Gliederung der Abschlussprüfung:
Praktische Prüfung 5 x 40 min oder 4 Std. 15 min |
mündlich / schriftliche Prüfung |
Aufgabe 1 |
Anbau / Kulturführung / Landschaftsgärtnerisches Arbeiten (mündlich) 40 min |
Aufgabe 2 |
Pflanzenkenntnisse (schriftlich) |
Aufgabe 3 |
mit Pflanzenbestimmung (20 Pfl. - 20 min) |
Aufgabe 4 |
Betriebliche Zusammenhänge (schriftlich) |
Aufgabe 5 |
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) |
Die Aufgaben der weißen Felder werden am Tag der schriftlichen Prüfung (gleichzeitig mit der Schulabschlussprüfung) abgelegt; die Aufgaben der hellgrau hinterlegten Felder werden an Tag der praktischen Prüfung absolviert.
Schriftliche Abschlussprüfung:
Die schriftliche Abschlussprüfung findet in der Regel im Januar bzw. im Juni statt. Genaueres können Sie in der Regel Ihrem
Schulplan entnehmen.
Praktische Abschlussprüfung:
Für die praktische Abschlussprüfung werden Sie in der Regel in einen Betrieb des öffentlichen Dienstes oder der freien
Wirtschaft eingeladen.
Die Prüfungen finden meist im April (Winterprüfung) oder Juli und September (Sommerprüfung) statt.
Inhalte der praktischen Abschlussprüfung
Pflanzenbestimmung
Es werden 20 Pflanzen mit Gattung (3 Punkte), Art (3 Punkte), Familie (1 Punkt) und deutschem Namen (3 Punkte) bestimmt. Die
Sortenbezeichnung wird nicht bewertet, kann aber ggf. im deutschen Namen mit einfließen z.B. Feldahorn statt Ahorn, Boskop-Apfel statt
Apfel, stehende Geranie statt Geranie.
5 praktische Aufgaben und ein mündlicher Prüfungsteil
Im Garten- und Landschaftsbau werden die 5 praktischen Aufgaben zu einer Gesamtaufgabe (gärtnerisches Gesamtwerk/ Baustelle)
zusammengefasst. Es gibt aber immer 5 praktische Noten. Die mündliche Prüfung nennt sich je nach Fachrichtung: Anbau,
Kulturführung, Landschaftsgärtnerisches Arbeiten, Grabanlage und Kulturführung.