Das Ausbildungsverhältnis ist beendet:
- mit Ablauf der Ausbildungszeit * oder
- mit Bestehen der Abschlussprüfung
Besteht der Azubi die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungs-prüfung um maximal ein Jahr.
* Nichtzulassungen, krankheitsbedingte Ausfälle, Durchfaller, Ausbildungszeit endet vor der Prüfung z.B. Septemberprüfungen