Personen, die über eine langjährige, hauptberufliche und vollzeit ausgeübte Tätigkeit als Gärtner/in von mindestens 4,5 Jahren verfügen, können an der Abschlussprüfung teilnehmen, ohne eine formale Ausbildung im Gärtnerberuf absolviert zu haben.
Die Inhalte der Abschlussprüfung, einschließlich der theoretischen Prüfungsinhalte, sind mit denen einer regulären Abschlussprüfung nach einer Ausbildung identisch. Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung wird die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs empfohlen.
Diese Prüfung kann in allen sieben Fachrichtungen abgelegt werden.
Eine hauptberufliche Tätigkeit als Gärtner/in liegt nicht vor, wenn gleichzeitig eine andere Beschäftigung, wie etwa als Schüler/in, Student/in oder in einer anderen (Teilzeit-)Anstellung, ausgeübt wird.