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Feststellungsverfahren / Validierungsverfahren

Personen, die mindestens 4,5 Jahre im Beruf Gärtner/in tätig sind, jedoch keinen Berufsabschluss besitzen, haben neben der Möglichkeit eines Abschlusses nach § 45.2 BBiG auch die Option, im Rahmen des Validierungsverfahrens eine Zertifizierung zu erhalten. Dieses Verfahren ist seit dem 1. Januar 2024 im BVaDIG geregelt.

Im Gegensatz zur Prüfung nach § 45.2 BBiG wird beim Validierungsverfahren keine schriftliche Prüfung abgelegt. Der Fokus liegt vor allem auf den Tätigkeiten der letzten zwei Berufsjahre im Betrieb.

Es wird zwischen drei Kategorien der Vergleichbarkeit unterschieden:

  • Teilweise Vergleichbarkeit (nur für bestimmte Personengruppen)
  • Überwiegende Vergleichbarkeit
  • Vollständige Vergleichbarkeit: Bei dieser wird nahezu die gesamte Berufsbildposition des Gärtners/der Gärtnerin in der jeweiligen Fachrichtung überprüft.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Sie haben mindestens 4,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Beruf Gärtner/in, aber keinen Abschluss oder sind als Quereinsteiger/in in einem anderen Beruf tätig.
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland oder Sie haben mindestens die Hälfte Ihrer Berufserfahrung in Deutschland erworben.
  • Sie sind aktuell nicht in einer Ausbildung und haben keine Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) erhalten.