Fragen zur Ausbildung
Es gibt keine schulischen Grundvoraussetzungen um Landwirt/in lernen zu können. Sie sollten jedoch Sinn für die Natur, Freude am Umgang mit Pflanzen und Tieren, handwerkliches Geschick sowie für technisches und kaufmännisches Verständnis mitbringen. Die Ausbildung erfolgt in den meisten Betrieben in familiärer Umgebung.
Regelausbildung:
1. Jahr
Vollzeitschulische Ausbildung
In der Berufschule z.B. www.bvse.ka.bw.schule.de
Ohne Ausbildungsvertrag
Mit fachpraktischer Ausbildung
1 Deula-Lehrgang in Kirchheim-Teck
2. Jahr
Duale Ausbildung (= Betrieb + Berufsschule)
Mit Ausbildungsvertrag
1-2 Berufsschultage
1 überbetrieblicher Lehrgang, i.d.R. LAZBW Aulendorf (www.lazbw.de)
1 überbetrieblicher Lehrgang, i. d. R. LSZ Boxberg (www.lsz-bw.de)
3. Jahr
Duale Ausbildung
Mit Ausbildungsvertrag
1-2 Berufsschultage
Überbetrieblicher Lehrgang z.B. in Boxberg (www.lsz-bw.de) oder Aulendorf (www.lazbw.de)
.
Die betriebliche Ausbildung findet auf einem oder mehreren anerkannten Ausbildungsbetrieben in mindestens 4 Schwerpunkten statt.
Betriebszweige/Schwerpunkte
Insgesamt sind 4 Betriebszweige (2 Pflanzenproduktion + 2 Tierproduktion) abzudecken. In der Regel wird pro Betriebszweig 6 Monate Ausbildungsdauer angesetzt.
Beispiel: Ein Milchviehbetrieb hat Milchviehhaltung und Rindermast. So können in dem Betrieb 2 Betriebszweige in einem Jahr abgedeckt werden.
Betriebszweige der Pflanzenproduktion
- Getreideanbau
- Zuckerrübenanbau
- Kartoffelanbau
- Körnermaisanbau
- Ölfrüchteanbau
- Hülsenfrüchteanbau
- Ackerfutteranbau (v.a. Silomais)
- Grünland oder Ackergras
- Waldbau
Betriebszweige der Tierproduktion
- Milchviehhaltung
- Rinderaufzucht oder Rindermast
- Mutterkuhhaltung
- Sauenhaltung und Ferkelerzeugung
- Schweineaufzucht oder Schweinemast
- Legehennenhaltung
- Geflügelaufzucht oder Geflügelmast
- Schafhaltung
- Pferdehaltung
Lehrlingstreffen
Während der Ausbildung werden Lehrlingstreffen für die Auszubildenden angeboten. Die Lehrlingstreffen dienen der Intensivierung der einzelnen Themen und der Prüfungsvorbereitung. Der Ausbildungsbetrieb hat seine Auszubildenden für die Teilnahme an den Lerhlingstreffen freizustellen. Die Teilnahme an allen Lehrlingstreffen wird grundsätzlich empfohlen.
Probezeit:
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Seiten
gekündigt werden. Die Dauer der Probezeit beträgt 1 – 4 Monate (siehe Vereinbarung im Berufsausbildungsvertrag).
Nach der Probezeit:
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
gekündigt werden.
Vom Auszubildenden kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung
aufgeben möchte oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Eine fristlose Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen ist auch nach Ablauf der Probezeit jederzeit möglich.
Übrigens: Ihre Rechte und Pflichten sowie die Kündigungsmöglichkeiten finden Sie auf der Rückseite Ihres Ausbildungsvertrages. Näheres können Sie auch dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Berufsbildungsgesetz oder der Ausbildungsordnung entnehmen.
Abkürzung der Ausbildungszeit aufgrund von folgenden Voraussetzungen
Grundstufenausbildung im Beruf Landwirt in vollzeitschulischer Form (Regelausbildung, Verkürzung 1 Jahr)
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife (Verkürzung 1 Jahr)
Abgeschlossene Berufsausbildung (Verkürzung 1 Jahr)
Umschulung (Verkürzung 1 Jahr)
Absolvieren einer Berufsfachschule (Verkürzung 1 Jahr)
Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (Verkürzung 1 Jahr)
Wird ein Lehrjahr in der Berufsschule wiederholt, sollte gleichzeitig die Ausbildungszeit verlängert werden. In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Es kann maximal i.d.R. ein Jahr (vor Ablegung der Abschlussprüfung) verlängert werden.
Wenn keine Versetzung erfolgt ist, muss das Lehrjahr nicht wiederholt werden. In manchen Fällen ist es sinnvoller, ohne Versetzung in die nächst höhere Klasse zu wechseln.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vom Landratsamt (Landwirtschaftsamt) eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Die Zwischenprüfung findet nach der Hälfte der Fachschule I statt (Frühjahr im 2. Ausbildungsjahr) und gliedert sich in eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung.
Schriftliche Zwischenprüfung:
in der Berufsschule in 90 min zu allgemeinen berufsbezogenen Fragen
Praktische Zwischenprüfung:
Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in insgesamt max. 120 Minuten
1. Aufgabe Pflanzenproduktion
2. Aufgabe Tierproduktion
Die Zwischenprüfung dient in erster Linie der Ermittlung des Ausbildungsstandes. Man kann in der Zwischenprüfung nicht durchfallen und die Prüfung wird auch nicht auf die Abschlussprüfung angerechnet.
Damit Sie nachvollziehen können, welche Inhalte in Ihrer Berufsausbildung in welchem Lehrjahr vermittelt werden sollen, gibt es
für Sie den individuellen Ausbildungsplan.
Auf der letzten Seite des Ausbildungsplanes sollten Sie eintragen, wann und wie Sie welche Betriebszweige abdecken möchten und welche
Lehrgänge Sie besuchen möchten.
Gehen Sie zunächst mit Ihrem Ausbilder Ihren individuellen Ausbildungsplan durch, um festzustellen, welche Ausbildungsinhalte Ihnen
noch nicht vermittelt worden sind.
Wenden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax an uns oder das Landwirtschaftsamt, um die Ursachen zu klären.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktisch / mündlichen Teil.
Schriftliche Abschlussprüfung
Es gibt zwei Prüfungen, die gleichzeitig geschrieben werden: (Berufs-) Schulabschlussprüfung und (Berufs-)
Abschlussprüfung!
Die schriftliche Abschlussprüfung findet in der Regel im Juni statt.
Im Rahmen der Schulabschlussprüfung werden die drei o.g. Fächer (Pflanzenproduktion, Tierproduktion und Wirtschafts- und Sozialkunde) mit abgeprüft. Für die Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/in zählt hier nur die Prüfungsnote (keine Einreichungsnote). Die Noten der Berufsschule sind nicht identisch mit den schriftlichen Noten des Berufsabschlusses!!!!!!
Für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung gibt es im Fachhandel einschlägige Literatur. Bitte beachten Sie, dass beispielsweise das Fach Gemeinschaftskunde für den Berufsabschluss keine Rolle spielt (wohl aber für den Berufsschulabschluss).
Praktische Abschlussprüfung
Die praktische Abschlussprüfung findet auf einem landwirtschaftlichen Betrieb statt. Dazu werden Sie vom Landratsamt, in dessen
Prüfungsbezirk Sie eingeteilt wurden, eingeladen.
Die Abschlussprüfung findet i.d.R. je Prüfling an einem Tag im Prüfungszeitraum Juli bis September statt.
Inhalte der praktischen Abschlussprüfung
Beispiel für eine praktische Prüfung Pflanzenbau: Getreidebau (2 ¾ Stunden - inkl. Vorbereitungszeit)
Prüfungsbeispiel: Auf einer Ackerfläche wird im Herbst Getreide angebaut. Dazu soll jetzt der Bestand abgespritzt werden.
Führen Sie diese Maßnahme einschließlich Auslitern der Spritze durch und erläutern Sie alle mit der Bewirtschaftung
zusammenhängenden Maßnahmen, die innerhalb der nächsten drei Monate zu bewältigen sind.
Erläutern Sie im Prüfungsgespräch die bei Getreide notwendigen Anbaumaßnahmen zwischen Saat und Ernte (evtl. Begehung
der noch vorhandenen Getreidebestände).
Vorbereitung auf die praktische Aufgabe (ca. 15 min), es können Hilfsmittel wie Taschenrechner, Tabellen hinzugezogen werden
= Arbeitsplanung, d.h. in diesem Teil wird die Umsetzung der Aufgabe geplant.
Hauptbeurteilungskriterien sind:
Vorbereitung/Planung, Ausführung der Aufgabe, Kontrollieren der Arbeit, Prüfungsgespräch
Beispiel für eine praktische Prüfung Tierproduktion:
Milchviehhaltung (2 ¾ Stunde - inkl. 15 Minuten Vorbereitung)
Prüfungsbeispiel:
Führen Sie die Melkvorbereitung, das Melken von sechs Milchkühen und die Nacharbeiten zum Melken durch.
Überprüfen Sie die Melkanlage (u.a. Pulsatoren, Filter, Milchschläuche, Regelventil) und wechseln Sie an einem Melkzeug die
Zitzengummis und Milchschläuche aus.
Beurteilen Sie eine Ihnen vorgegebene Kuh und bewerten Sie den Marktwert.
Hauptbeurteilungskriterien sind:
Vorbereitung/Planung, Ausführung der Aufgabe, Kontrollieren der Arbeit, Prüfungsgespräch
Das Ausbildungsverhältnis ist beendet:
– mit Ablauf der Ausbildungszeit * oder
– mit Bestehen der Abschlussprüfung
Besteht der Azubi die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur
nächstmöglichen Wiederholungsprüfung um maximal ein Jahr. Der Wunsch muss zeitnah ausgesprochen werden.
* Nichtzulassungen, krankheitsbedingte Ausfälle, Durchfaller, Ausbildungszeit endet vor der Prüfung z.B. Septemberprüfungen
Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in den beiden Teilen Tierproduktion und Pflanzenproduktion mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn eine der Prüfungsaufgaben in der betrieblichen Prüfung oder eines der Prüfungsfächer in der schriftlichen Prüfung mit ungenügend bewertet worden ist.
Nach der praktischen Abschlussprüfung erhalten Sie vom Regierungspräsidium einen schriftlichen Bescheid über die erzielten Leistungen in den einzelnen Prüfungsgebieten.
Dauer der Ausbildungszeit:
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung dauert die Ausbildungszeit bis zum Ende der im Ausbildungsvertrag festgelegten Ausbildungszeit.
Bis zu diesem Termin ist das Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen und vom Ausbilder zu überprüfen und
abzuzeichnen.
Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses:
Es besteht die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis um ein Jahr zu verlängern. Vordrucke für einen
Verlängerungsantrag erhalten Sie beim Regierungspräsidium. Auszubildende mit Verlängerungsvertrag haben Anspruch auf die
tarifliche Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres. Auszubildende mit Verlängerungsvertrag sollen weiterhin das
Berichtsheft führen und die Berufsschule besuchen
Wiederholungsprüfung:
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb von zwei Jahren unter Anrechnung von bestandenen Teilprüfungsleistungen
zweimal wiederholt werden. Weitere Prüfungsversuche über die zwei Jahre nach dem ursprünglichen Termin der
Abschlussprüfung sind grundsätzlich möglich, allerdings können dann keine Teilprüfungsleistungen mehr angerechnet
werden und die Prüfung ist somit in Gänze zu wiederholen.
Wird die Ausbildung nicht fortgesetzt (z.B. wegen Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses) ist eine Zulassung zur
Wiederholungsprüfung trotzdem möglich.
Im Bescheid über die nicht bestandene Prüfung ist angegeben, in welchen Gebieten Sie von der Wiederholungsprüfung befreit
werden können. Falls Sie diese Prüfungsgebiete nicht wiederholen möchten, müssen Sie die Freistellung von diesen
Prüfungsgebieten bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung beantragen.