Berufsprofilgebende Berufsbildpositionen sind berufstypische Aufgabenbündel, die für jeden Beruf speziell bestimmt werden können.
Es gibt keine schulischen Grundvoraussetzungen um Gärtner lernen können. Sie sollten jedoch Sinn für die Natur, Freude am Umgang mit Pflanzen, handwerkliches Geschick sowie für technisches und kaufmännisches Verständnis mitbringen.
Probezeit:
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt
werden. Die Dauer der Probezeit beträgt 1 – 4 Monate.
Nach der Probezeit:
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
gekündigt werden.
Vom Auszubildenden kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung
aufgeben möchte oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Eine Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen ist immer möglich.
Verkürzung der Ausbildung
(nur bei der Ausbildung zum Gärtner/Gärtnerin)
Die Berufsausbildung zum Gärtner/ Gärtnerin dauert 3 Jahre.
Unter verschiedenen Umständen ist eine Verkürzung der Ausbildung möglich:
Vorzeitige Zulassung:
Die Ausbildung kann um ein halbes Jahr aufgrund guter Leistungen verkürzt werden. Hierzu ist ein Antrag auf Verkürzung zu den
entsprechenden Anmeldeterminen zu stellen:
1. Dezember für die Winterprüfung
1. April für die Sommerprüfung.
Die Verkürzung erfolgt in der Regel, wenn die Leistungen
- im Ausbildungsbetrieb
- sowie in der Berufsschule, in den für die Prüfung wesentlichen Fächern unter Berücksichtigung der
Zwischenprüfung mindestens gut sind.
Bitte verwenden Sie hierzu folgenden Antrag (Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung) und geben Sie diesen ausgefüllt an das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Abkürzung der Ausbildungszeit aufgrund von folgenden Voraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife (maximale Verkürzung 1 Jahr)
- Abgeschlossene Berufsausbildung (maximale Verkürzung 1 Jahr)
- Praktikumszeiten sowie Zeiten der Einstiegsqualifikation (EQ) im selben Beruf werden in der Regel zur Hälfte angerechnet
- Umschulung (maximale Verkürzung 1 Jahr)
- Absolvieren einer Berufsfachschule (maximale Verkürzung 1 Jahr)
- (Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (maximale Verkürzung 1 Jahr))
Übrigens: Ihre Rechte und Pflichten sowie die Kündigungsmöglichkeiten finden Sie auf der Rückseite Ihres Ausbildungsvertrages. Näheres können Sie auch dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Berufsbildungsgesetz oder der Ausbildungsordnung entnehmen.
Wird ein Lehrjahr in der Berufsschule wiederholt, sollte gleichzeitig die Ausbildungszeit verlängert werden. In Ausnahmefällen
kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Es kann maximal i.d.R. ein Jahr (vor Ablegung der
Abschlussprüfung) verlängert werden.
Wenn keine Versetzung erfolgt ist, muss das Lehrjahr nicht wiederholt werden. In machen Fällen ist es sinnvoller, ohne Versetzung in
die nächst höhere Klasse zu wechseln.
Geringfügige Fehlzeiten (bis 10 % der Ausbildungszeit) können bei der Zulassung zur Abschlussprüfung unberücksichtigt bleiben.
Bei Fehlzeiten über 10 % kann jedoch nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Ausbildungszeit im o.g. Sinne „zurückgelegt“ wurde.
Ein Zulassungsanspruch besteht trotz größerer Fehlzeiten nur dann, wenn das Ausbildungsziel erreicht ist oder wenn die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen. Diese Entscheidung wird vom Prüfungsausschuss gefällt.
Um die Arbeit zu vereinfachen, verwenden Sie bitte dieses Formular bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Damit Sie nachvollziehen können, welche Inhalte in Ihrer Berufsausbildung in welchem Lehrjahr vermittelt werden sollen, gibt es für Sie den Individuellen Ausbildungsplan. Im Plan hat Ihr Betrieb bereits eingetragen, wo Ihnen welche Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Gegebenenfalls gibt es Inhalte, die Ihr Betrieb nicht selbst übernimmt, sondern von einem anderen Betrieb oder der Überbetrieblichen Ausbildung (Deula; Augala) übernommen werden.
Während Ihrer Ausbildung ist der Individuelle Ausbildungsplan zu ergänzen. Wenn Ihnen Ausbildungsinhalte vermittelt worden sind, ist in der Spalte „Vermittelt am“ (zu dem entsprechenden Inhalt) das Datum einzutragen. Bei Inhalten die mehrfach oder nahezu täglich vermittelt werden, reicht ein exemplarisches Datum.
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vom Landratsamt Karlsruhe, Landwirtschaftsamt eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Die Zwischenprüfung findet bei dreijähriger Ausbildungsdauer nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt; bei zweijähriger Ausbildung am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres. Eine Ausnahme bilden die Fachrichtungen: Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Staudengärtnerei und Obstbau – hier finden die Zwischenprüfungen unabhängig von der Ausbildungsdauer im Herbst des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilen:
- schriftliche Zwischenprüfung
- praktische Zwischenprüfung.
Die schriftliche Zwischenprüfung findet in der Regel am ersten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober in der Berufsschule statt. Die schriftliche Prüfung wird von den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gestellt und wird in der Berufsschule durchgeführt.
Die praktische Zwischenprüfung findet nach der schriftlichen Prüfung in den Monaten März/April und Oktober/November statt. In der Regel wird die praktische Zwischenprüfung in unterschiedlichen Betrieben veranstaltet.
Inhalte der Zwischenprüfung:
Theoretischer Teil in der Berufsschule:
Inhalte des ersten bzw. zweiten Ausbildungsjahres.
Die Inhalte sind dem Individuellen Ausbildungsplan (sollte im Berichtsheft eingeheftet sein) oder dem Ausbildungsrahmenplan (Bestandteil
der Ausbildungsordnung; kann im Internet runter geladen werden) zu entnehmen.
Es werden 6 allgemeine Fragen (a 5 Punkte) und 2 fachspezifische Fragen (a 15 Punkte) gestellt. Bei den fachlichen Fragen ist meistens eine
Rechenaufgabe mit Dreisatz, Flächen- oder Prozentrechnen dabei.
Praktischer Teil + Pflanzenbestimmung im Betrieb:
-> Pflanzenbestimmung:
Am Tag der praktischen Prüfung wird eine Pflanzenbestimmung mit 15 Pflanzen durchgeführt. Die Pflanzen sind in der Vollausbildung
mit Gattung (3 Punkte), Art (3 Punkte), Familie (1 Punkt) und deutscher Name (3 Punkte) zu bestimmen. Eine spezielle Pflanzenliste gibt es
nicht. Im Garten- und Landschaftsbau wird die Augala-Pflanzenliste verwendet.
-> Praktischer Teil:
Es werden 3 praktische Aufgaben gestellt, die mit Unter-/Über-/ oder Durchschnitt bewertet werden.
Folgende praktische Aufgaben werden häufig gestellt:
- Roden
- Ballieren
- Vermehrung
- Bindezange einsetzen
- Topfen
- Schneiden, Formieren
- Bestellung richten
- Verkaufen und Beraten
- Grabstelle auskoffern + Grobplanum erstellen
- Grab bepflanzen
- Stecklinge schneiden
- Düngung und Bewässerugn
- Kunden-beratung
- Bepflanzen von Gefäßen
- Pflege am Grab
- Vermessen
- Platten legen
- Rasenansaat
- Geräte erklären z.B. Motorsäge warten
- Gehölze verschulen
- Ballieren
- Einsatz von Maschinen und Geräten, UVV, Ladungs-sicherung
- Pflanzung
- Beet vorbereiten
- Ernte und Aufbereitung
- Anzucht
- Erdpresstöpfe herstellen
- Pflanzungen
- Düngung und Bewässerung
- Vermarkten
- Schnittmaßnahmen durchführen
- Pflanzfläche vermessen
- Erstellen von Stützkon-struktionen
- Veredeln
- Schneiden, ausdünnen
- Düngung- und Bewässerung
- Vermarktung, Verkaufen und Beraten
- Stauden vermehren
- Topfen
- Geräte zur Düngung einsetzen
- Verkaufen und Beraten
- Vermehrung
- Topfen (auch Topfmaschine), Umtopfen
- Beet richten
- Verkaufen und Beraten
- Gefäße bepflanzen
- Düngung- und Bewässerung
- Bepflanzen von Rabatten
- Pflege von Innenraumbegrünung
Für alle Gärtnerauszubildende gilt:
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen Sie keine „Sachberichte“ geschrieben haben. Dennoch gilt, wenn
Ihr Ausbilder dieses verlangt, müssen Sie die Berichte schreiben.
Gemäß § 3 ihres Berufsausbildungsvertrages - Pflichten des Auszubildenden haben Sie sich dazu verpflichtet (Lernpflicht,
Weisungsgebundenheit, Berichtsheftführung). Das Berichtsheft ist während der Ausbildungszeit zu führen.
Weitere Infos zum Berichtsheft gibt es hier.
Füllen Sie zunächst mit Ihrem Ausbilder Ihren Individuellen Ausbildungsplan aus um
festzustellen, welche Ausbildungsinhalte Ihnen noch nicht vermittelt worden sind.
Wenden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax an mich oder das Regierungspräsidium, um die Ursachen
zu klären.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktisch / mündlichen Teil.
Gliederung der Abschlussprüfung:
Praktische Prüfung 5 x 40 min oder 4 Std. 15 min |
mündlich / schriftliche Prüfung |
Aufgabe 1 |
Anbau / Kulturführung / Landschaftsgärtnerisches Arbeiten (mündlich) 40 min |
Aufgabe 2 |
Pflanzenkenntnisse (schriftlich) |
Aufgabe 3 |
mit Pflanzenbestimmung (20 Pfl. - 20 min) |
Aufgabe 4 |
Betriebliche Zusammenhänge (schriftlich) |
Aufgabe 5 |
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) |
Die Aufgaben der weißen Felder werden am Tag der schriftlichen Prüfung (gleichzeitig mit der Schulabschlussprüfung) abgelegt; die Aufgaben der hellgrau hinterlegten Felder werden an Tag der praktischen Prüfung absolviert.
Schriftliche Abschlussprüfung:
Die schriftliche Abschlussprüfung findet in der Regel im Januar bzw. im Juni statt. Genaueres können Sie in der Regel Ihrem
Schulplan entnehmen.
Praktische Abschlussprüfung:
Für die praktische Abschlussprüfung werden Sie in der Regel in einen Betrieb des öffentlichen Dienstes oder der freien
Wirtschaft eingeladen.
Die Prüfungen finden meist im April (Winterprüfung) oder Juli und September (Sommerprüfung) statt.
Inhalte der praktischen Abschlussprüfung
Pflanzenbestimmung
Es werden 20 Pflanzen mit Gattung (3 Punkte), Art (3 Punkte), Familie (1 Punkt) und deutschem Namen (3 Punkte) bestimmt. Die
Sortenbezeichnung wird nicht bewertet, kann aber ggf. im deutschen Namen mit einfließen z.B. Feldahorn statt Ahorn, Boskop-Apfel statt
Apfel, stehende Geranie statt Geranie.
5 praktische Aufgaben und ein mündlicher Prüfungsteil
Im Garten- und Landschaftsbau werden die 5 praktischen Aufgaben zu einer Gesamtaufgabe (gärtnerisches Gesamtwerk/ Baustelle)
zusammengefasst. Es gibt aber immer 5 praktische Noten. Die mündliche Prüfung nennt sich je nach Fachrichtung: Anbau,
Kulturführung, Landschaftsgärtnerisches Arbeiten, Grabanlage und Kulturführung.
Praktische Aufgaben:
- Vermehren von Gehölzen
- Anlegen von Baumschulquartieren
- Durchführen von Arbeiten an der Pflanze
- Aufschulen und Aufpflanzen
- Durchführen von Pflanzenschutz-maßnahmen
- Durchführen von Düngungs- und Bewässerungsmaßnahmen
- Gehölze roden und ballieren
- Gehölze sortieren und kennzeichnen
- Gehölze versandfertig machen
- Verkaufen und Beraten
- Vermehren von Pflanzen
- Durchführen von Arbeiten an der Pflanze
- Durchführen von Bewässerungs-, Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen
- Herstellen von Trauerbinderei
- Durchführen von Dekorationen
- Grabstätte planen, Flächen aufteilen und vermessen
- Boden bearbeiten und Grab bepflanzen
- Ausführungspläne sowie Leistungsverzeichnis lesen und auf die Baustelle übertragen
- Durchführen von Erdarbeiten
- Herstellen von befestigten Flächen
- Be- und Verarbeiten von Naturstein
- Bauen mit Betonfertigteilen
- Pflanzungen vorbereiten und durchführen
- Flächen für Ansaaten vorbereiten und ansäen
- Pflegemaßnahmen durchführen
- Anzucht von Jungpflanzen
- Flächen ausmessen und zur Pflanzung oder Aussaat Vorbereiten
- Durchführen von Pflanzungen
- Durchführen von Arbeiten an der Pflanze
- Durchführen von Pflanzenschutz-maßnahmen
- Durchführen von Düngungs- und Bewässerungsmaßnahmen
- Ernten von Gemüse
- Aufbereiten und Sortieren von Gemüse
- Kennzeichnen und Verpacken von Gemüse
- Vermehren von Pflanzen (z.B. vegetative Vermehrung)
- Flächen ausmessen und zur Pflanzung vorbereiten
- Durchführen von Pflanzungen
- Erstellen von Stützkonstruktionen
- Durchführen von Arbeiten an der Pflanze (z.B. Schnittmaßnahmen, Kro-nenerziehungsmaß-nahmen, Handaus-dünnungsmaßnahmen)
- Durchführen von Pflanzenschutz-maßnahmen
- Durchführen von Düngungs- und Bewäs-serungsmaßnahmen
- Ernten von Obst
- Sortieren von Obst
- Kennzeichnen und Verpacken von Obst
- Vermehren von Stauden
- Anlegen von Staudenquartieren
- Durchführen von Arbeiten an der Pflanze
- Durchführen von Pflanzenschutzmaßnahmen
- Durchführen von Düngungs- und Bewässerungsmaßnahmen
- Stauden auswählen und kennzeichnen
- Stauden verpacken und verkaufsfertig machen
- Staudenpflanzungen anlegen
- Anzucht von Zierpflanzen
- Vorbereiten und Durchführen von Pflanzungen
- Durchführen von Arbeiten an der Pflanze
- Durchführen von Pflanzenschutzmaßnahmen
- Durchführen von Düngungs- und Bewässerungsmaßnahmen
- Durchführen von Ernte- und Aufbereitungsmaßnahmen
- Bepflanzen von Gefäßen
- Durchführen und Pflege von Innenraumbegrünung
- Bepflanzen von Rabatten
- Verkaufen und Beraten
Für die Gärtner gilt:
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie im Gesamtergebnis der beiden Prüfungsteile im Gesamtergebnis der praktischen und im
Gesamtergebnis des mündlich/schriftlichen Prüfungsteils ausreichenden Leistungen erzielt haben. Sie haben die Prüfung
nicht bestanden, wenn zwei der insgesamt 9 Prüfungsleistungen mit mangelhaft oder einer der Prüfungsaufgaben mit ungenügend
benotet worden ist.
Nach der praktischen Abschlussprüfung erhalten Sie vom Regierungspräsidium einen schriftlichen Bescheid über die erzielten Leistungen in den einzelnen Prüfungsgebieten. Beigefügt ist ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Dauer der Ausbildungszeit:
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung dauert die Ausbildungszeit bis zum Ende der im
Ausbildungsvertrag festgelegten Ausbildungszeit. Bis zu diesem Termin ist das Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen und vom
Ausbilder zu überprüfen und abzuzeichnen.
Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses:
Es besteht die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis um ein halbes oder ein ganzes Jahr zu
verlängern. Auszubildende mit Verlängerungsvertrag haben Anspruch auf die tarifliche Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres. Auszubildende mit Verlängerungsvertrag sollen weiterhin das Berichtsheft führen und die Berufsschule besuchen.
Wiederholungsprüfung:
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Wird die Ausbildung nicht
fortgesetzt (z.B. wegen Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses) ist eine Zulassung zur Wiederholungsprüfung trotzdem möglich.
Im Bescheid über die nicht bestandene Prüfung ist angegeben, in welchen Gebieten Sie von der Wiederholungsprüfung befreit werden können. Falls Sie diese Prüfungsgebiete nicht wiederholen möchten, müssen Sie die Freistellung von diesen Prüfungsgebieten bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
beantragen.
Anmeldung zur Wiederholungsprüfung:
Anmeldeschluss:
a) 1. Dezember für die Abschlussprüfungen im Januar (schriftlich) / März (praktisch)
b) 1. April für die Abschlussprüfungen im Juni (schriftlich) / Juli (praktisch)
Für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung der Abschlussprüfung sind Sie selbst verantwortlich. Sie erhalten keine gesonderte Aufforderung. Die
Anmeldung erfolgt beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Die Antrag entsprechenden Anträge und Formulare finden Sie hier.