Pflanzenbestimmung:
Am Tag der praktischen Zwischenprüfung wird eine Pflanzenbestimmung mit 15 Pflanzen durchgeführt.
Die Pflanzen sind mit Gattung (3 Punkte), Art (3 Punkte), Familie (1 Punkt) und deutscher Name (3 Punkte) zu bestimmen.
Im Garten- und Landschaftsbau gilt ab 2026 folgende Bepunktung: Gattung (1 Punkt), Art (1 Punkt) und deutscher Name (2 Punkte).
Auf der Internetseite finden Sie unverbindliche Pflanzenlisten.