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Wiederholungsprüfung

Der Auszubildende muss nur die Aufgaben wiederholen, die er nicht bestanden hat.

Der Auszubildende kann so viele Prüfungsaufgaben wiederholen wie er möchte. Es zählt in dem Fall immer die neue Note, unabhängig davon, welche Note besser ist.

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (= 3 Versuche insgesamt). Danach ist keine Prüfung mehr zum/zur Gärtner/in möglich. Bei der Anmeldung sind die Teile, die er wiederholen möchte, anzugeben.



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