Navigation überspringen

Afrikanische Schweinepest - Allgemeinverfügung zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der ASP

Das Landratsamt Karlsruhe erlässt eine Allgemeinverfügung zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit nicht möglich.
In Südhessen sind aktuell mehrere Wildschweine auf das Virus positiv getestet. Auch in mehreren Hausschweinebeständen wurde das Virus zwischenzeitlich nachgewiesen.

Aus diesem Anlass hat das Landratsamt Karlsruhe eine Allgemeinverfügung zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht. Die vollständige Fassung finden Sie hier.

Die Allgemeinverfügung richtet sich im Wesentlichen an Jagdausübungsberechtigte. Im Speziellen enthält die Verfügung auch zwei Punkte, die schweinehaltende Betriebe betreffen, denn dort ist ausgeführt:

Zur Erkennung und Vorbeugung vor der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen haben die Halter von Schweinen in den unter Ziffer III aufgeführten Teilen des Landkreises Karlsruhe

  1.  je epidemiologischer Einheit von den ersten beiden, innerhalb einer Kalenderwoche verendeten oder notgetöteten Schweinen mit einem Lebensalter von über 60  Tagen unverzüglich eine EDTABlutprobe oder, sofern dies nicht möglich ist, eine Bluttupferprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen oder entnehmen zu lassen und zusammen mit einem ausgefüllten Untersuchungsantrag dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe, Weißenburger Str. 3, 76187 Karlsruhe, zur virologischen Untersuchung zuzuführen.
  2. dem Veterinäramt des Landkreises Karlsruhe unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Schweine unter Angabe ihrer Nutzungsart, ihres Standortes sowie ihrer  Haltungsform mitzuteilen, sofern eine Registrierung der Haltung nach Viehverkehrsverordnung bisher noch nicht erfolgt ist.

Die betreffenden Teile des Landkreises Karlsruhe finden Sie unter Ziffer III der Verfügung bzw. in der enthaltenen Anlage.

Weitere Informationen zum ASP-Geschehen finden Sie beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Es finden auch verschiedene Online-Veranstaltungen zum Thema ASP statt:

  • 7. August 2024   19:30 - 21:30
    Onlineveranstaltung mit Informationen zu Biosicherheit und weitere die ASP betreffende Themen mit dem Netzwerk Fokus Tierwohl der LSZ Boxberg unter Beteiligung von Sophia Rannenberg (ehemals Biosicherheitsteam BW) und Dr. Otto Hornstein vom SGD Baden-Württemberg.
    Die Teilnahme ist kostenlos.
    Zur Anmeldung
  • 18. September 2024   19:00 - 21:00
    ASP Ausbruch bei Wildschweinen in meinem Gebiet, was kommt auf meinen Betrieb zu?
    Online Veranstaltung der Tierseuchenkasse und der Landesverwaltung.
    Sie richtet sich vor allem an Tierhalter und ist kostenlos.

    Zur Anmeldung

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung