Investitionsförderung Bundesprogramm Energieeffizienz
Das Bundesminsterium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau veröffentlicht.
Die neue Richtlinie Bundesprogramm Energieeffizienz (pdf-Datei, öffnet in neuem Fenster/Tab) ist am 08.10.2025 in Kraft getreten.
Achtung:
Ab dem 4.3.2026 können vorerst keine Anträge für folgende Fördergegenstände angenommen werden:
- Umrüstung und Neuanschaffung von elektrifizierten Landmaschinen und von Landmaschinen, die ausschließlich erneuerbare Biokraftstoffe nutzen. Dieses betrifft Futtermischwagen, Traktoren, Radlader/ Hoflader und Teleskoplader.
- Photovoltaikanlagen und
- Elektrische Energiespeichersysteme.
Während bereits vorliegende Anträge zu den genannten Fördergegenständen planmäßig bearbeitet und beschieden werden, müssen neue Anträge zu diesen Fördergegenständen bis auf Weiteres zurückgewiesen werden.
Alle anderen Fördergegenstände, die in den Merkblättern Einzelmaßnahmen und CO<sub>2</sub>-Einsparinvestitionen aufgeführt sind, können weiterhin zur Förderung beantragt werden.
Als Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Betriebe (KMU), die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und ihren Sitz in Deutschland haben.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, Energieberatung, Erstellung eines Energiesparkonzeptes sowie Informationsveranstaltungen zum Wissentransfer (Energieeffizienztische).
Die geförderten Investitionsmaßnahmen gliedern sich in folgende Bereiche:
- Einzelmaßnahmen:
Ersatz oder Nach- und Umrüstung durch hocheffiziente Anlagen/Aggregate
Beispiele:
elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen (Trocken- und Nassläuferpumpen, Tauch-Wasserpumpen), Ventilatoren, Anlagen der Kälteerzeugung, Wärmespeicher, Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedeckung, Einbau von Energieschirmen, Vorkühler in Milchkühlanlagen, Anlagen und Geräte zur computergestützten Klimaregelung (Klimacomputer), Einsatz von LED-Belichtungssystemen zur Assimilationsbelichtung, Umstellung von ausschließlicher Raumheizung auf Zonenheizung (Wärmeverteilung)
Zuschuß 30% - Modernisierung - Systemische Optimierung:
Ersatz oder Erneuerung von technischen Systemen durch energiesparende Technologien
Beispiel: mehrere Maßnahmen in einem Gewächshaus, welche in der Summe eine Energieeinsparung von mind. 25% gegenüber dem IST-Zustand bedeuten (wie Erneuerung der Energieschirme, Umdeckungen, Isoliermaßnahmen, verbesserte Flächennutzung, verbesserte Klimaregelung, einsatz von Ventilatoren...)
Zuschuß 20% bei einer Einsparung von mind. 25%, 30% bei einer Einsparung von mind. 35% - Neubau Niedrigenergiegebäude:
beispielsweise Gewächshäuser mit einer Energieeinsparung von mind. 40% gegenüber einem definierten Referenzgewächshaus (rundum Einfachglas, einlagiger Energieschirm)
Zuschußhöhe:
20% bei einer Einsparung von 40%, 30% bei einer Einsparung von 50%, 40% bei einer Einsparung von 60% - Neubau energieeffizenter Anlagen zur Lagerung oder Erstaufbereitung pflanzlicher
Erzeugnisse
wie Kühllager, Trocknungsanlagen (keine Futtermittel!)
Zuschußhöhe:
20% bei einer Einsparung von 40%, 30% bei einer Einsparung von 50%, 40% bei einer Einsparung von 60%
Nicht gefördert werden u.a. Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft (Ausnahme: stationäre elektrische Pumpen zum Betrieb bestehender Bewässerungsanlagen im Außenbereich),Erwerb von gebrauchten Gegenständen sowie deren Mieten, Pachten oder Leasen, laufende Betriebsausgaben, Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffung, Gebühren für Rechtsberatung, Preisnachlässe, Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, reine Ersatzinvestitionen, die nicht zur Verbesserung der Energieeffizienz führen, Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäude, Energieerzeugungsanlagen sowie damit zusammenhängende bauliche Anlage und technische Einrichtungen (Ausnahme: Wärmeerzeugung in Trocknungsanlagen und Nahwärmeleitungen zur Abwärmenutzung in Produktion/Verarbeitung), bereits vor Antragsstellung begonnene Projekte, Abrißarbeiten von Gebäuden.
Die Antragstellung erfolgt online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).
Im Internet finden sie eine Vielzahl von weiteren Informationen zum Förderprogramm unter FNR - Bundesprogramm Energieeffizienz