Navigation überspringen

Neuausweisung der Nitratgebiete / Roten Gebiete wird vereinheitlicht

Mit Nitrat belastete Gebiete werden künftig von den Bundesländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. Die deutsche Landwirtschaft erhält so einen verlässlichen Handlungsrahmen. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift vor, die am 17. August 2022 in Kraft getreten ist.
Die Neufassung der so genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung ändert das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder – der so genannten „roten Gebiete“ – und vereinheitlicht dieses bundesweit. Denn in diesen Gebieten gelten strengere Vorschriften für den Gewässerschutz. Grundlage ist die Düngeverordnung, die zum Ziel hat, die Nitratbelastung der Umwelt zu verringern.
Als Grundlage für das neue Ausweisungsverfahren mussten die Länder bis zum 30. November 2022 ihre Düngeverordnungen anpassen und die belasteten Gebiete neu ausweisen. Ausgangspunkt für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete sind Grundwasserkörper, die einen Schwellenwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter oder eine Nitratkonzentration von mindestens 37,5 Milligramm Nitrat je Liter und einen steigenden Trend aufweisen. Wichtig ist, dass mindestens eine Messstelle im Grundwasserkörper landwirtschaftlich beeinflusst ist.

Die neu ausgewiesenen Nitratgebiete können unter dem Kartenlink der LEL eingesehen werden. Geben Sie bitte bei der Auswahl „Landkreis wählen“ den  Landkreis Karlsruhe ein. Dann können Sie auf der digitalen Karte bis auf die Flurstücksebene „reinscrollen“.  Kartenlink LEL:
  https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/68271/index.html 

Gemeinden im Landkreis Karlsruhe in denen ganz oder teilweise Nitratgebiete liegen: 
Bad Schönborn(Langenbrücken), Bretten(Neibsheim), Bruchsal, Bruchsal-Obergrombach, Gondelsheim, Karlsruhe(Durlach-Aue), Kronau, Kürnbach, Malsch, Stutensee-Friedrichstal, Sulzfeld, Waghäusel (Kirrlach u. Wiesental), Walzbachtal(Jöhlingen), Weingarten, Zaisenhausen 

Umfangreichere Informationen zur Ausweisung der Nitratgebiete sowie geltende Auflagen in den Nitratgebiete – auch im Zusammenhang mit den Wasserschutzgebieten (pdf-Datei) haben wir hier für sie zusammengefasst.   

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an  
Rolf Kern, Tel: 0721 / 936-88290  
Mail: rolf.kern@landratsamt-karlsruhe.de   

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung