Informationen zur Düngeverordnung ab 2017

Seit dem 02.06.2017 gilt die neue Düngeverordnung (DüV) für die Anwendung von allen stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffe, Kultrustubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten und anderen ausdrücklich bestimmten Flächen. 

Sie können den ausführlichen Gesetzestext  (pdf) herunterladen.

Aktuelle Vorträge zu den Informationsveranstaltungen zur Düngeverordnung des LRA Karlsruhe vom 30.+31.01.2018 in Heidelsheim und Forst


Allgemeine Informationen und Umsetzung im Pflanzenbau:​



Umsetzung und Besonderheiten im Obst- und Weinbau:​

Von der Seite der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg (LVWO) stammt folgende Hinweise speziell für den Weinbau- und Obstbau:​
Die neue Düngeverordnung gilt seit Juni 2017- das Wichtigste für Obst- und Weinbaubetriebe
mehr zum Thema auf den Seiten der LVWO
Boden/ Düngung im Weinbau,  
Boden/ Düngung im Obstbau
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Umsetzung und Besonderheiten bei gärtnerischen Kulturen:​

Seiten der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) Heidelberg

» LVG Heidelberg - Düngeverordnung

 

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