Seit dem 02.06.2017 gilt die neue Düngeverordnung (DüV) für die Anwendung von allen stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffe, Kultrustubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten und anderen ausdrücklich bestimmten Flächen.
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