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Beendigung von Ausbildungsverhältnissen

Das Ausbildungsverhältnis ist beendet:

  • mit Ablauf der Ausbildungszeit * oder
  • mit Bestehen der Abschlussprüfung

Besteht der Azubi die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungs-prüfung um maximal ein Jahr.

* Nichtzulassungen, krankheitsbedingte Ausfälle, Durchfaller, Ausbildungszeit endet vor der Prüfung z.B. Septemberprüfungen



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