Navigation überspringen

Informationen Sachkunde im Pflanzenschutz

Vorderseite Muster Sachkundenachweis in Scheckkartenformat

Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.



 Jeder, der beruflich

  • Pflanzenschutzmittel anwendet,
  • Pflanzenschutzmittel verkauft,
  • nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
  • über den Pflanzenschutz berät

muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat mit QR-Code besitzen. Auch beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln ist der Sachkundenachweis vorzulegen.

Hier erhaltern Sie weitere Informationen zu den Themen:

Erlangung der Sachkunde

Antragstellung Sachkundeausweis 

Ausstellung Ersatzurkunde/Ersatzzeugnis

Fort- und Weiterbildung Sachkunde


weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des LTZ Augustenberg zum Thema 
  Informationen Pflanzenschutz-Sachkunde LTZ Augustenberg

 



Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung