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Informationen Sachkunde im Pflanzenschutz

Bild zeigt die Vorderseite eines Musters eines Sachkundenachweis Pflanzenschutz im Scheckkartenformat
Muster Vorderseite Sachkundenachweis im Scheckkartenformat

Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.



 Jeder, der beruflich

  • Pflanzenschutzmittel anwendet,
  • Pflanzenschutzmittel verkauft,
  • nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
  • über den Pflanzenschutz berät

muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat mit QR-Code besitzen. Auch beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln ist der Sachkundenachweis vorzulegen.

Hier erhaltern Sie weitere Informationen zu den Themen:

Erlangung der Sachkunde

Antragstellung Sachkundeausweis 

Ausstellung Ersatzurkunde/Ersatzzeugnis

Fort- und Weiterbildung Sachkunde


weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des LTZ Augustenberg zum Thema 
  Informationen Pflanzenschutz-Sachkunde LTZ Augustenberg