Jeder, der beruflich
- Pflanzenschutzmittel anwendet,
- Pflanzenschutzmittel verkauft,
- nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
- über den Pflanzenschutz berät
muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat mit QR-Code besitzen. Auch beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln ist der Sachkundenachweis vorzulegen.
Der neue Sachkundenachweis berechtigt zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung zum Pflanzenschutz oder zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln oder zur Kombination von Anwendung/Beratung und Abgabe. Der Nachweis ist in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Der Sachkundenachweis enthält neben Namen, Geburtsdatum und –ort der sachkundigen Person auch eine personenbezogene Registriernummer, die sich aus dem Kennzeichen der Behörde, einer fortlaufenden Nummer sowie einer anwendungsbezogenen Endnummer zusammensetzt. Ebenfalls vermerkt sind die ausstellende Behörde, Tag und Ort des Ausstellens und der Beginn des ersten Fortbildungszeitraums.
Informationen zur Erhaltung der Sachkunde mit Hilfe der Fortbildungen erhalten sie auf unserer Seite Fort- und Weiterbildung Sachkunde.
Informationen zur Beantragung des Sachkundenachweis im Scheckkartenformat finden sie auf unserer Seite Antragstellung neuer Sachkundeausweis.
Eine Möglichkeit sachkundig zu werden ist auf Grund einer abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung:
Mit der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 06.07.2013 werden Berufs- oder Studienabschlüsse nicht mehr pauschal anerkannt. Als Qualifikation für die Sachkunde anerkannt wird ein Zeugnis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf oder ein Zeugnis einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines abgeschlossenen Studiums mit einer Bescheinigung, dass vorgeschriebene Inhalte zum Pflanzenschutz Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren oder ein Zeugnis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung.
Zu den anerkannten Berufsabschlüssen zählen
- LandwirtIn,
- ForstwirtIn,
- GärtnerIn,
- WinzerIn,
- Landwirtschaftliche/r LaborantIn,
- Landwirtschaftlich-technische/r AssistentIn,
- Fachkraft Agrarservice,
- SchädlingsbekämpferIn,
- Geprüfte/r SchädlingsbekämpferIn,
- Pflanzentechnologe/ PflanzentechnologIn sowie
- FloristIn (nur Abgabe).
Die Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Mitgliedstaaten ist möglich, wenn die erforderlichen
Prüfungsinhalte nachgewiesen werden können und die zur Ausübung der Tätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse
vorliegen.
Informationen zur Erhaltung der Sachkunde mit Hilfe der Fortbildungen erhalten sie auf unserer Seite Fort- und Weiterbildung Sachkunde.
Wer keine Berufsausbildung nach der neuen Sachkundeverordnung oder eine anerkannte Sachkundeprüfung im Pflanzenschutz vorweisen kann, ist für eine Umschreibung der Sachkunde auf das neue Scheckkartenformat nicht berechtigt. In diesem Fall muss eine einmalige Sachkundeprüfung im Pflanzenschutz abgelegt werden.
Entsprechende Vorbereitungskurse (Grundschulungen) zu den Prüfungen werden beispielsweise von Landwirtschaftsämter oder von externen Anbietern vorgenommen. Die anschließende Prüfung wird amtlich durchgeführt und beinhaltet einen schriftlichen, mündlichen und anwendungsbezogenen Teil. Die Prüfung ist kostenpflichtig (siehe Kurzinformation).
Diese Vorbereitungskurse/Grundschulungen haben nichts mit den Fortbildungen zu tun, die für bereits Sachkundige Personen zur Erhaltung der Sachkunde regelmäßig besucht werden müssen. Informationen zur Erhaltung der Sachkunde mit Hilfe der Fortbildungen erhalten sie auf unserer Seite Fort- und Weiterbildung Sachkunde.
Hinweise zu Kursen für Abgeber von Pflanzenschutzmitteln finden sie weiter unten auf dieser Seite.
Sie interessieren sich für eine Grundschulung Sachkunde Pflanzenschutz im Landwirtschaftsamt in Bruchsal und möchten rechtzeitig vor dem Beginn der nächsten Kurse eine Information zu den Terminen erhalten? Dann füllen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular aus. Wir übernehmen Ihre Daten gerne in unsere Interessentenliste und benachrichtigen Sie, wenn neue Termine feststehen.
Das Landwirtschaftsamt im Landratsamt Karlsruhe bietet für Anwender von Pflanzenschutzmitteln, die noch keinen Sachkundeausweis besitzen, unregelmäßig diese Vorbereitungskurse im Bereich Ackerbau, Weinbau und Obstbau an. Teilnehmer aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau empfehlen wir die Teilnahme am Kurs Obstbau, da es dort die meisten inhaltlichen Übereinstimmungen gibt. Aufgrund zu geringer Nachfragen können von uns keine Kurse im Bereich Garten- und Landschaftsbau durchgeführt werden.
Die Vorbereitungskurse finden in der Regel im Winterhalbjahr statt.
Bitte nicht verwechseln mit Sachkundefortbildungen zur Erhaltung der Sachkunde, welche alle 3 Jahre erneut besucht werden müssen!
Kontaktformular
Interesse an einem Vorbereitungskurs zur Erlangung der Sachkunde.
Bitte beachten:
Betrifft nicht das Interesse an einer Fortbildungsveranstaltung sondern nur für
diejenigen die noch keinen Sachkundeausweis besitzen!
Das Landratsamt Karlsruhe führt keine Vorbereitungskurse zur Erlangung der Sachkunde Abgeber (Verkäufer) von Pflanzenschutzmitteln durch.
Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung werden durch externe Firmen durchgeführt. Für den Raum Karlsruhe regelmäßig durchgeführte Lehrgänge (Online, Präsenz) werden angeboten von (alphabetische Nennung)
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COMPO GmbH
-Schulungsakademie-
Herr Werner Peitzmann
Gildenstraße 38
48157 Münster
Telefon: 0251 / 3277-200
E-Mail: werner.peitzmann@compo.de
- Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Frau Anke Luderer
Wilhelm-Theodor-Römheld- Str. 30
55130 Mainz
Telefon: 0 61 31/ 2106214, Telefax: 0 61 31/ 2106384
E-Mail: Anke.Luderer@evergreengarden.com
Bei Interesse bitte direkt mit den genannten Anbietern Kontakt aufnehmen. Alle weiteren Informationen erhalten sie dort.