Feststellungsverfahren / Validierungsverfahren
Personen, die mindestens 4,5 Jahre im Beruf Gärtner/in tätig sind, jedoch keinen Berufsabschluss besitzen, haben neben der Möglichkeit eines Abschlusses nach § 45.2 BBiG auch die Option, im Rahmen des Validierungsverfahrens eine Zertifizierung zu erhalten. Dieses Verfahren ist seit dem 1. Januar 2024 im BVaDIG geregelt.
Im Gegensatz zur Prüfung nach § 45.2 BBiG wird beim Validierungsverfahren keine schriftliche Prüfung abgelegt. Der Fokus liegt vor allem auf den Tätigkeiten der letzten zwei Berufsjahre im Betrieb.
Es wird zwischen drei Kategorien der Vergleichbarkeit unterschieden:
- Teilweise Vergleichbarkeit (nur für bestimmte Personengruppen)
 - Überwiegende Vergleichbarkeit
 - Vollständige Vergleichbarkeit: Bei dieser wird nahezu die gesamte Berufsbildposition des Gärtners/der Gärtnerin in der jeweiligen Fachrichtung überprüft.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Sie haben mindestens 4,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Beruf Gärtner/in, aber keinen Abschluss oder sind als Quereinsteiger/in in einem anderen Beruf tätig.
 - Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
 - Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland oder Sie haben mindestens die Hälfte Ihrer Berufserfahrung in Deutschland erworben.
 - Sie sind aktuell nicht in einer Ausbildung und haben keine Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) erhalten.