Wir möchten Sie auf die Pressemitteilung zur Frostbeihilfe des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (pdf Dokument) aufmerksam machen.
Anträge zur Frostbeihilfe können ab sofort bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern in den jeweilen Landratsämtern eingereicht werden. Entsprechende Antragsunterlagen stehen Ihnen unter nachfolgendem Link zur Verfügung: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Frostbeihilfe+2024
Zur Antragsstellung bitten wir die nachfolgenden Punkte zu beachten:
- Antragsberechtigt sind Obst- und Weinbaubetriebe mit Betriebssitz in Baden-Württemberg, die durch das Frostereignis in der zweiten Aprilhälfte 2024 Ertragsverluste erleiden mussten.
- Voraussetzung ist ein Ertragsverlust je Produktionsverfahren von mindestens 30 Prozent und ein bereinigter gesamtbetrieblicher Schaden von mindestens 7.500 Euro.
- Auch Betriebe, die am Förderprogramm „Ertragsversicherung Obst- und Weinbau“ teilnehmen und bereits eine Versicherungsentschädigung erhalten haben, können einen Antrag stellen.
- Jeder antragsstellende Betrieb benötigt zwingend eine Unternehmensnummer. Sollte Ihr Unternehmen nicht mit einer Unternehmensnummer registriert sein, können Sie diese bis spätestens Montag, 16. Dezember 2024 im Landwirtschaftsamt beantragen.
- Anträge auf Frostbeihilfe müssen bis spätestens Mittwoch, 8. Januar 2025 (Ausschlussfrist) vollständig beim zuständigen Landwirtschaftsamt vorliegen.
Die Anträge werden bevorzugt als Anhang per E-Mail an die zuständigen Landratsämter gestellt.
Mailadresse Landkreis Karlsruhe: landwirtschaftsamt@landratsamt-karlsruhe.de
Bitte beachten sie auch die Öffnungszeiten und ggf. Schließzeiten über die Feiertage.
Ansprechpartner am Landwirtschaftsamt Karlsruhe:
Weinbau
Tim Ochßner
, tim.ochssner@landratsamt-karlsruhe.de
Obstbau
Laura Rübenacker
, laura.ruebenacker@landratsamt-karlsruhe.de