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Mit Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 und der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung am 06.07.2013 gilt ein neues Verfahren für die Bescheinigung der Sachkunde im Pflanzenschutz.
Jeder, der beruflich
- Pflanzenschutzmittel anwendet,
- Pflanzenschutzmittel verkauft,
- nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder
- über den Pflanzenschutz berät
muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat mit QR-Code besitzen. Auch beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln ist der Sachkundenachweis vorzulegen.
Hier erhaltern Sie weitere Informationen zu den Themen:
Erlangung der Sachkunde
Antragstellung
Sachkundeausweis
Ausstellung Ersatzurkunde/Ersatzzeugnis
Fort- und Weiterbildung
Sachkunde
weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des LTZ Augustenberg zum Thema
Informationen
Pflanzenschutz-Sachkunde LTZ Augustenberg