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Antragstellung auf Hochwasserhilfe 2024 läuft an

Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Baden-Württembergs erhebliche Schäden durch Überschwemmungen (Hochwasser) verursacht. Das Hilfsprogramm ‚Hochwasserhilfe 2024‘ soll diese in Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus sowie der Fischerei teilweise ausgleichen
Anträge können bis zum 30. September 2024 gestellt werden. Nur gravierende Schäden sind zuschussfähig.

Die Hochwasserhilfe dient dem teilweisen Ausgleich der Schäden, die Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei in Baden-Württemberg unmittelbar durch das Hochwasser ab dem 30. Mai 2024 erlitten haben.

Der Erhalt von Ausgleichszahlungen setzt einen Mindestschaden von 5.000 Euro voraus. Der Auszahlungshöchstbetrag beläuft sich auf 50.000 Euro. Der Erhalt des vollen ermittelten Ausgleichs steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei Überschreitung erfolgt eine anteilige Kürzung.

Abgestellt wird jeweils auf Nettobeträge. Eingebrachte unbare Eigenleistung kann nicht berücksichtigt werden.

Der Antrag ist mit Anlagen und ggf. erforderlichen Unterlagen vollständig bis spätestens 30. September 2024 beim örtlich zuständigen Landratsamt (Landwirtschaftsamt) einzureichen.

Die Pressemeldung des Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‑Württemberg (MLR) finden die hier

Weitere Informationen, Merkblätter und Antragsformulare zur Hochwasserhilfe 2024 finden Sie im Infodienst Landwirtschaft unter Förderwegweiser >Sonstige Fördermaßnahmen Hochwasserhilfe 2024

Bei Fragen zur Antragstellung im Landkreis Karlsruhe und Stadtkreis Karlsruhe wenden Sie sich per Email an Herrn Michael Weih: Michael.Weih@landratsamt-karlsruhe.de 



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