Personen, die über eine langjährige, hauptberufliche und in Vollzeit ausgeübte Tätigkeit im Gartenbau von mindestens 4,5 Jahren verfügen, können an der Abschlussprüfung teilnehmen, ohne eine formale Ausbildung im Gärtnerberuf absolviert zu haben.
Diese Prüfung kann in allen sieben Fachrichtungen abgelegt werden.
Für die Anmeldung zur Externenprüfung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Anmeldeformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schriftliche Nachweise über abgeleistete Tätigkeiten in der entsprechenden Fachrichtung über mindestens 54 Monate (= 4,5 Jahre) in Vollzeit. Die abgeleisteten Tätigkeiten sind vom Arbeitgeber detailliert zu bestätigen (z.B. durch Arbeitszeugnis).
Bitte beachten Sie zudem, dass eine Prüfungszulassung nur möglich ist, wenn Sie hinreichende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des gesamten Berufsbildes erworben haben. Das bedeutet, dass Sie alle wesentlichen Tätigkeiten gemäß der Ausbildungsordnung nicht nur einmal, sondern über die gesamte Dauer wiederholt ausgeübt haben müssen.
Eine hauptberufliche Tätigkeit als Gärtner/in liegt nicht vor, wenn gleichzeitig eine andere Beschäftigung, wie etwa als Schüler/in, Student/in oder in einer anderen (Teilzeit-)Anstellung, ausgeübt wird.
Die Abschlussprüfungen finden jedes Jahr im Sommer …
- schriftlicher Teil im Mai
- mündlicher Teil im Juni (nur Garten- und Landschaftsbau)
- Pflanzenbestimmung und praktischer Teil im Juli oder September (+ mündlicher Teil in allen Fachrichtungen, außer Garten- und Landschaftsbau)
… und im Winter statt:
- schriftlicher Teil im Januar
- Pflanzenbestimmung, mündlicher und praktischer Teil im Februar/März.
Die Anmeldefristen sind für die Sommerprüfung der 1. April und für die Winterprüfung der 1. November jeden Jahres.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen und findet in der Berufsschule je nach Wohnort und Fachrichtung statt:
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Betriebliche Zusammenhänge
- Pflanzenkenntnisse
Die Pflanzenbestimmung und der praktische Teil werden in einem Gartenbaubetrieb durchgeführt. Der praktische Teil besteht aus fünf Aufgaben.
Die Inhalte der Abschlussprüfung, einschließlich der theoretischen Prüfungsinhalte, sind mit denen einer regulären Abschlussprüfung nach einer Ausbildung identisch. Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
Weitere Details hierzu entnehmen Sie bitte der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin (§ 11 „Abschlussprüfung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“).
Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung wird die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs empfohlen. Dieser Vorbereitungskurs für GärtnerInnen Garten- und Landschaftsbau wird an der Deula angeboten.