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Berufsabschlussprüfung in der Hauswirtschaft gemäß § 45 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsabschluss ohne Ausbildung

Wenn Sie bereits beschäftigt in der Hauswirtschaft sind, einen beruflichen Wiedereinstieg suchen oder einen Quereinstieg in der Hauswirtschaft anstreben, verhilft § 45 (2) BBiG zum staatlich anerkannten Berufsabschluss in der Hauswirtschaft. 

Mit einem Berufsabschluss in der Hauswirtschaft eröffnen sich gute berufliche Chancen und neue Einkommensperspektiven.

Zur Abschlussprüfung sind Sie gemäß § 45 (2) auch zugelassen, wenn Sie ausreichend Berufserfahrung gesammelt haben und einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung stellen.

Am besten sind Sie auf die Abschlussprüfung vorbereitet, wenn Sie einen der zahlreichen Lehrgänge in Baden-Württemberg besuchen:

Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung können Sie dem Merkblatt § 45 (2) BBIG entnehmen.

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