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Mündliche Nachprüfung

Wenn ein Prüfling 2 x mangelhaft hat und davon mindestens 1 x mangelhaft in einem der Fächer:

  • Betriebliche Zusammenhänge
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Pflanzenkenntnisse

kann der Prüfling am Tag der praktischen Abschlussprüfung eine mündliche Nachprüfung machen.

Die mündliche Nachprüfung erfolgt in einem der (beiden) mit mangelhaft benoteten Fächern.

Die Dauer beträgt ca. 15 min und findet in Form eines Betriebsrundgangs statt.



Diese ist nicht zu verwechseln mit der mündlichen Prüfung.



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